Nächste Runde im Aichacher Kaminkehrer-Streit
Verwaltungsgericht weist Klage von Hausbesitzerin gegen Schornsteinfeger ab
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage einer Aichacherin gegen ihren zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abgewiesen. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage mitteilte, hatte sich die Hauseigentümerin mit ihrer Klage gegen einen Feuerstättenbescheid vom Dezember gewandt, weil er nach ihrer Ansicht rechtswidrig war.
Zum einen sei darin kein konkreter Termin genannt worden, wann die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau in ihrem Haus stattzufinden habe. Zum anderen gehe aus dem Bescheid nicht klar hervor, wie lange er gelte, ehe wieder eine neue Feuerstättenschau anstehe. Das Gericht war der Sprecherin zufolge anderer Auffassung.
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