Kläranlage Kühbach: Erstes abgelehntes Bürgerbegehren im Kreis-Norden
Der Gemeinderat Kühbach befand das Bürgerbegehren gegen die geplante Kläranlage für unzulässig. Die Initiatoren wollen klagen. Was die Rechtsaufsicht am Landratsamt sagt
Aichach-Friedberg Als unzulässig hat der Kühbacher Gemeinderat das Bürgerbegehren gegen die geplante gemeinsame Kläranlage mit dem Markt Inchenhofen eingestuft. Das ist der erste Fall im Landkreisnorden. Wie berichtet, wurden dafür fünf Gründe angeführt. Die Bürgerinitiative um Sprecher Walter Böhm, die das Bürgerbegehren initiiert hat, prüft derzeit, ob sie gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg klagt. Wir haben dazu bei Claus Simon von der Rechtsaufsicht am Landratsamt Aichach-Friedberg nachgefragt.
Wie viele Bürgerbegehren gab es schon im Wittelsbacher Land?
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.