Junger Flüchtling muss nach Überfall auf Joggerinnen in Haft
Ein junger Syrer überfällt drei Joggerinnen im Wald bei Kühbach und belästigt sie sexuell. Das Jugendschöffengericht Augsburg spricht ein hartes Urteil. Nun ist es rechtskräftig.
Jetzt ist es amtlich: Ein junger Flüchtling muss drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis, nachdem er drei Joggerinnen im Wald bei Kühbach bedroht hat. Das Urteil des Jugendschöffengerichts Augsburg ist rechtskräftig. Unter Vorsitz von Richterin Ute Bernhard hatte es den Syrer im Mai an seinem 16. Geburtstag wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, versuchter sexueller Nötigung, versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten fand der Prozess damals hinter verschlossenen Türen statt. Einer Pressesprecherin des Gerichts zufolge beantragte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und acht Monate Haft, der Verteidiger forderte drei Jahre. Der Angeklagte focht das Urteil danach an. Gestern sollte die Berufungsverhandlung am Landgericht in Augsburg vor der Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch stattfinden. Doch dazu kam es nicht. Die Verteidigung zog die Berufung zurück. Das teilte auf Anfrage unserer Zeitung Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts Augsburg, mit.
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