Kühbach: Kläranlage Böhm blitzt wieder ab
Plus Das Verwaltungsgericht lehnt seine Klage gegen die Ablehnung der beiden Bürgerbegehren durch den Kühbacher Marktgemeinderat ab.
Es hat sich lange hingezogen, aber nun gibt es eine Entscheidung. Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat die Klage von Werner Böhm abgewiesen. Wie mehrmals berichtet, wollte er juristisch dagegen vorgehen, dass der Marktgemeinderat Kühbach die von Böhm initiierten zwei Bürgerbegehren gegen den Neubau der Kläranlage des Zweckverbandes Paartal abgelehnt hat. Vor allem aus zwei Gründen wies die siebte Kammer des Gerichts die Klage ab.
Die neue Kläranlage an der Paar und im Kühbacher Ortsteil Paar ist längst im Bau und schon sehr weit fortgeschritten. Anfang Juli wurde Hebauf für das 8-Millionen-Euro-Projekt gefeiert. Die komplette Inbetriebnahme soll noch im Herbst sein. Rückblick: Im Jahr 2015 beschlossen die Nachbarkommunen Kühbach und Inchenhofen, gemeinsam eine Kläranlage zu bauen. Im April 2016 gründeten sie deshalb den Kläranlagenzweckverband Paartal. Das Ingenieurbüro Mayr begann mit den Planungen. Und Werner Böhm begann, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, mit dem er den Neubau verhindern wollte. Böhm und seine Unterstützer forderten den Erhalt der beiden bestehenden Kläranlagen in Kühbach und Paar. Für die beiden von ihm initiierten Bürgerbegehren bekam Böhm zwar jeweils genug Unterschriften zusammen. Er scheiterte aber 2016 und 2017 jedes Mal am Kühbacher Gemeinderat. Der Rat lehnte die Bürgerbegehren wegen rechtlicher Mängel ab. Es sei unzulässig. Es kam deshalb zu keinem Bürgerentscheid. Gegen diese Ablehnung durch die Kommune reichte Böhm Klage beim VG Augsburg ein.
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