
Razzia in Affing: Illegale Waffe bringt Vater und Sohn vor Gericht


Die Polizei fand eine geladene, halb automatische Pistole. Vor Gericht wurden der Vater und sein Sohn von Anwälten vertreten, die Angeklagte aus der Neonazi-Szene verteidigen.
Eine Hausdurchsuchung hatte im Juli 2015 in der Gemeinde Affing für Aufsehen gesorgt. Die Polizei suchte in einem Wohnhaus nach Waffen. Der Verdacht gegen einen Freund der Familie, wonach er mit Schusswaffen handle, ließ sich nicht erhärten. Dafür fand die Polizei im Zimmer des Sohnes eine halb automatische Pistole, die er illegal besaß. Mit seinem Vater, der die Waffe gekauft hatte, musste er sich am Donnerstag wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Waffe vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Vater wollte sich mit Waffe verteidigen
Der Vater gab zu, die Waffe gekauft zu haben. Nach mehreren Einbrüchen in der Gemeinde habe er sich selbst um die Sicherheit kümmern wollen, sagte er aus. Woher er die Waffe hatte, wollte er nicht sagen. Auch nicht, wie viel er dafür bezahlt hatte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Zitat: " Der Eindruck des Amtsrichters: Er sei nicht überzeugt, dass die Angeklagten einsähen, dass sie nicht selbst für Schutz sorgen könnten.." Zitat Ende
Ich bin nicht überzeugt, dass der Amtsrichter den § 32 StGB kennt: "(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Damit darf man sehr wohl selbst für Schutz sorgen, wenn man angegriffen wird. Es ist wohl eher eine Frage der Mittel,.die natürlich legal sein müssen.