Viehhändler wegen Tierquälerei in Aichach vor Gericht
Ein 62-Jähriger transportiert eine schwer verletzte Kuh zum Schlachthof nach Buchloe, anstatt sie vor Ort zu töten. Das hatte wohl finanzielle Gründe. Was das Gericht entschied.
Wegen Tierquälerei war ein Viehhändler aus dem nördlichen Landkreis vor dem Schöffengericht in Aichach angeklagt. Eine Kuh war in einem Stall in einer Gemeinde im Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen von einer einstürzenden Mauer eingeklemmt worden. Der Landwirt verständigte den 62-jährigen Viehhändler. Doch statt das schwer verletzte Rindvieh zu töten, fuhr dieser es zum über eine Stunde entfernten Schlachthof nach Buchloe. Während der ganzen Zeit litt das Tier unter starken Schmerzen.
Das Gericht wollte ihn deshalb per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (40 Tagessätze à 150 Euro) verurteilen. Doch dagegen legte er Einspruch ein. Allerdings nur gegen die Höhe der Geldstrafe, der Sachverhalt selbst war unstrittig. Nur zwischen den Zeilen kam am Montag bei der Verhandlung vor dem Aichacher Schöffengericht zur Sprache, weshalb der Angeklagte die Kuh nicht gleich getötet hatte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wird schon so ein Hof gewesen sein, wenn die Kuh unter einer einstürzenden Mauer begraben wurde....