„Lange Leine“ für kleine Hunde in Adelzhausen
Die Gemeinde Adelzhausen passt ihre Verordnung zur Anleinpflicht an. Ein besonderer Punkt wird noch mit dem Landratsamt abgeklärt.
Nur Hunde bis zu einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter und Kampfhunde müssen in Adelzhausen künftig noch angeleint werden. So steht es in der überarbeiteten Verordnung zur Anleinpflicht der Gemeinde Adelzhausen. In der Sitzung am Mittwoch stimmte der Gemeinderat dem Neuerlass zu. Er möchte aber einen besonderen Punkt noch mit aufnehmen.
Bisher war es in der Gemeinde ganz einfach geregelt. Laut der „Verordnung über das freie Umherlaufen von Hunden und Kampfhunden“ mussten generell alle Hunde angeleint werden. Das entspreche jedoch nicht dem Gesetz, sagte Nadine Bromberger von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dasing. Sie erklärte: „Laut Gesetz darf man das nur für große Hunde und Kampfhunde vorschreiben.“ Als große Hunde gelten Tiere mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter.
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