Lehrling verbrüht sich – Wirt muss Strafe zahlen
Ein Gastronom aus dem nördlichen Landkreis steht vor Gericht, weil sich eine Auszubildende mit heißer Suppe verletzt und nicht unverzüglich ärztlich behandelt wird
Ein Teller heiße Suppe war der Auslöser für die Verhandlung wegen Körperverletzung im Amtsgericht Aichach. Eine Auszubildende in der Gastronomie in einem Betrieb im südlichen Landkreis bediente Ende Dezember 2013 bei einer Veranstaltung. Dort stieß sie mit einer Kollegin zusammen, schüttete sich die Suppe über ihre Bluse und erlitt Verbrühungen am Oberkörper. Der Unfallhergang schien klar, im weiteren Verlauf widersprachen sich jedoch der Angeklagte und das Opfer, es stand Aussage gegen Aussage.
Die Verletzung der jungen Frau wurde sofort mit Eiswürfeln und nassen Servietten gekühlt und mit Brandsalbe behandelt. Die Frau schilderte, dass die Verletzung stark gebrannt habe und später auch die Haut aufgeplatzt sei. Sie sagt aus, dass ihr Chef die Verletzung als „halb so wild“ abgetan hätte, sie habe aber aus großem Respekt ihm gegenüber auch nicht ausdrücklich danach gefragt, zum Arzt gehen zu dürfen. Der Angeklagte beteuert, seiner damaligen Auszubildenden mehrmals angeboten zu haben, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen, was diese jedoch abgelehnt haben soll. Die Eltern der damals Minderjährigen wurden nicht telefonisch über den Vorfall informiert. Da im Betrieb Handyverbot herrsche, habe die junge Frau sich auch nicht getraut, selbst zu Hause anzurufen. Nach Dienstschluss wurde sie von ihrem Freund abgeholt, der sie dann nach Aichach ins Krankenhaus brachte. Dort diagnostizierte man Verbrennungen zweiten Grades, die mehr als zehn Prozent der Körperfläche bedeckten. Weil sie nach dem Vorfall ohnehin zwei Tage frei hatte, ließ die Frau sich jedoch nicht krankschreiben. Sie habe nicht negativ auffallen wollen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.