Messerstecherei in Aichach: Verteidiger legt Revision ein
Plus Ein Mann griff einen Mitbewohner einer Asylunterkunft mit dem Messer an. Er wurde zu langer Haft verurteilt. Nun will die Verteidigung in die nächste Instanz.
Es hätte nicht viel gefehlt, dann wäre im Mai 2018 ein Bewohner einer Aichacher Asylunterkunft gestorben. Ein Mitbewohner hatte ihn nach Überzeugung der achten Strafkammer des Landgerichts Augsburg mit einem Küchenmesser attackiert und lebensgefährlich verletzt. Zwei Notärzte verhinderten seinen Tod. Die Kammer verurteilte den 34-jährigen Angreifer im Februar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft.Doch das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.
Verteidigung legt Revision gegen Urteil ein
Die Verteidigung hat dagegen Revision eingelegt, wie Sprecher Christian Engelsberger vom Landgericht Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall entscheiden.
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"Er war 2017 bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Verlobte geschlagen hatte. Ein Sachverständiger erklärte ihn für schuldfähig. Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage forderten sieben Jahre und zehn Monate Haft, der Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung. Die Kammer verurteilte den 34-jährigen Angreifer im Februar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft."
Schön wenn man einen Anwalt hat, der was kann halt! Bei dieser Liste noch Revision einlegen, wo alles glasklar ist? Wer bezahlt übrigens die Prozesskosten?