Messerstecherei in Aichacher Asylunterkunft: Täter muss in Haft
Plus Bei einer Messerstecherei in einer Aichacher Asylunterkunft im Mai 2018 überlebte das Opfer nur knapp. Nun ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig.
Rund anderthalb Jahre, nachdem ein Bewohner einer Aichacher Asylunterkunft mit einem Küchenmesser auf einen Mitbewohner losging und ihn lebensgefährlich verletzt hat, ist das Urteil gegen den Mann rechtskräftig.
Das Landgericht Augsburg hatte ihn im Februar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung legte daraufhin Revision ein.Jedoch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Vergeblich hatte der Angeklagte vor Gericht auf Knien um Verzeihung gebeten.
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