Mittags muss auch der Hausmeister Ruhe geben
Höchste Instanzen der Bayerns bemühte ein Friedberger, der sich in seiner Mittagsruhe gestört fühlte. Mit einem Beschwerdebrief an Horst Seehofer schrieb er ein Stück Rechtsgeschichte. Von Thomas Gossner
Allerhöchste Instanzen der bayerischen Landespolitik bemühte ein Friedberger, der sich vom Rasenmäher in seiner Mittagsruhe gestört fühlte. Mit einem Beschwerdebrief an Ministerpräsident Horst Seehofer schrieb er sogar ein Stück örtlicher Rechtsgeschichte: Auf Anordnung von oben musste die Stadt Friedberg jetzt ihre Lärmschutzverordnung ändern.
Die Satzung mit dem wohlklingenden Namen "Verordnung der Stadt Friedberg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten" stammt aus dem Jahr 1995. Sie unterschied bisher den Lärm weniger nach laut oder leise, sondern nach dem Urheber: Mäht ein Hausbesitzer seinen Rasen sozusagen als Privatmann, muss er die Ruhezeiten mittags und in der Nacht einhalten. Ein Hausmeister, der dieselbe Arbeit als Gewerbetreibender verrichtet, darf seinen Mäher dagegen auch in der Mittagszeit anwerfen.
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