Mord in Affinger Asylheim: Angeklagter wehrt sich gegen Lebenslänglich
Plus Ein Mann soll einen Mitbewohner in einem Affinger Asylheim erschlagen haben. Nun ficht er das Urteil des Landgerichts an.
Das Urteil des Schwurgerichts in Augsburg lautete auf Mord. Lebenslang soll ein Mann in Haft, weil er nach Überzeugung der 8. Strafkammer des Landgerichts einen Mitbewohner in der Affinger Asylunterkunft ermordet haben soll. Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Fünf Tage hatte die 8. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser verhandelt. Diese fand am Montag vergangener Woche klare Worte: „Es ist Mord und auf Mord steht lebenslang. Nichts anderes steht für Sie in Betracht.“ Der Angeklagte sagte nichts – wie an den vorherigen Prozesstagen.
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