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  3. Zivilprozess: Mountainbike-Streit im Wittelsbacher Land geht weiter 

Zivilprozess
26.06.2018

Mountainbike-Streit im Wittelsbacher Land geht weiter 

 Auf Forstwegen ist Radfahren erlaubt. Streit gibt es, wenn Radler auf Rückegassen und Pfaden im Wald unterwegs sind.
Foto: Uwe Zucchi/dpa, lhe

Waldbesitzer Freiherr von Beck-Peccoz legt Berufung ein. Jetzt entscheidet das Landgericht über das Befahren von Wirtschaftswegen im Kühbacher Forst

Aus dem Gerichtssaal aufs Mountainbike, gleich raus in den Wald und dort demonstrativ auf den Rückegassen durchs Gelände. Laut dem Kühbacher Waldbesitzer Umberto von Beck-Peccoz hatte das Urteil des Aichacher Zivilgerichts im April sozusagen Startsignalwirkung für Radler, die im Wald unterwegs sind. Das hätten ihm auch andere Forstleute bestätigt: „Viele glauben, das jetzt grundsätzlich jeder Schleichpfad und jede Gasse befahren werden kann.“ Dabei habe Richter Axel Hellriegel in seiner Begründung ausdrücklich von einer Einzelfall-Entscheidung gesprochen. Beck-Peccoz geht jetzt in Berufung gegen das Urteil: Weil er es zum einen für grundsätzlich falsch hält. Aber auch weil er den in der Öffentlichkeit entstanden Eindruck, Mountainbiken sei jetzt überall im Wald erlaubt, nicht so stehen lassen will.

Über die Berufung entscheidet jetzt die nächste Instanz: Das Augsburger Landgericht. Laut Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Aichacher Amtsgerichts, kann die Zivilkammer die Berufung zurückweisen oder neu über den Fall verhandeln. Beck-Peccoz hat sich als Jurist im Zivilstreit selbst vertreten und jetzt, nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung aus Aichach, seine Berufung begründet.

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