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Justiz
27.06.2017

Muss Exhibitionist noch mal vor Gericht?

Die Staatsanwaltschaft ist mit dem gefällten Urteil des 27-Jährigen Asylbewerbers nicht einverstanden. Jetzt könnte der Fall neu aufgerollt werden.
Foto: Alexander Kaya

Die Staatsanwaltschaft ist mit dem erst kürzlich gefällten Urteil am Amtsgericht Augsburg nicht einverstanden und legt nun Berufung ein.

Acht Mal entblößte sich ein 27-jähriger Asylbewerber aus Eritrea vergangenes Jahr vor Frauen. Die meisten davon waren noch minderjährig und ein Mädchen war erst zwölf Jahre alt. Wegen exhibitionistischer Handlungen und sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde der 27-Jährige kürzlich am Amtsgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein.

Zwischen September und Dezember vergangenen Jahres hatte der Angeklagte sich in Aichach vor Frauen im Alter zwischen zwölf und 33 Jahren entblößt und unsittlich gezeigt – unter anderem am Griesbacherl und am neuen Spielplatz nahe dem Freibad. In fast allen Fällen hatte er zusätzlich onaniert.

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