Nach Aichacher Verurteilung: "Falscher“ Pastor zieht vors Landgericht
Plus Am Aichacher Amtsgericht ist ein angeblich "falscher" Pastor wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden. Das Landgericht in Augsburg sieht das anders.
Den Vorwurf des Titelmissbrauchs und der Verleumdung wollte der Leiter einer freikirchlichen Gemeinde im nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg nicht auf sich sitzen lassen. Deshalb ist er gegen ein Urteil des Aichacher Amtsgerichts in Berufung gegangen. In der Verhandlung im März hatte der 61-Jährige gesagt, es sei „geradezu lächerlich, mich auf die weltliche Ebene herunterzuziehen“. Am Donnerstag indes ist er zufrieden mit der nächst höheren weltlichen Ebene: dem Landgericht in Augsburg. Die fünfte Strafkammer stellt das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Er hat sich also nicht strafbar gemacht, als er den Titel „Pastor“ verwendete.
So beurteilt der Aichacher Amtsrichter den "Pastor-Fall"
Aus Sicht des Aichacher Amtsrichters Walter Hell hatte der Gründer der Religionsgemeinschaft den Titel Pastor unrechtmäßig benützt. Den Begriff gelte es zu schützen. „Alle verstehen etwas ganz anderes darunter als das, was Sie sind“, sagte Hell im März. Der 61-Jährige habe „eindeutig eine Amtsbezeichnung der evangelischen Kirche“ benutzt, so der Richter. Der Angeklagte hingegen hatte argumentiert, beim Wort Pastor handle es sich um eine „allgemein gebräuchliche Bezeichnung für Hirte“, die üblich sei in freikirchlichen Kreisen. Das habe mit der evangelischen Kirche nichts zu tun. Es sei nichts Verwerfliches, den Titel Pastor zu verwenden, sondern „Teil des apostolischen Rufes“. Zur Verhandlung war es gekommen, weil der 61-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl über 8000 Euro erhoben hatte. Am Ende lautete das Urteil auf Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro.
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