Nacktbaden und Grillfeste verboten
Gemeinde Rehling erlässt jetzt Regeln für den Auer See
Nachdem es zuletzt immer wieder Beschwerden über Grillfeten und laute Veranstaltungen am Auer See gegeben hatte, hat der Gemeinderat nun eine Satzung für den gemeindlichen Badeweiher an der Auer Straße erlassen.
Die einzelnen Paragrafen wurden teilweise an die Regelungen des Oberacher Badesees angepasst. Mit den Festlegungen ist der Badeweiher offiziell als Erholungsgebiet deklariert, in dem auch gewisse Regeln eingehalten werden müssen. Untersagt ist nun unter anderem auch das Mitbringen von Hunden und Pferden und der Aufenthalt der Tiere im Wasser.
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