Naturschutz: Streit um Streifen am Ufer von Gewässern
Plus Schutzstreifen an Flüssen und Seen sollen Tiere im Wasser vor Dünger schützen. Obwohl ein Gesetz sie seit 2019 vorschreibt, ist noch unklar, wo sie Pflicht sind.
Es klingt wie eine simple Frage und doch ist es ein sensibles Thema, über das sich Landwirte, Fischer und Behörden im Landkreis Aichach-Friedberg aufregen: Was ist ein Gewässer? Nach dem erfolgreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat der Landtag e zum 1. August 2019 das Bayerische Naturschutzgesetz verändert. Die neuen Regelungen sollen allerdings nicht nur Insekten schützen. Auch andere Tiere wie Fische in heimischen Gewässern sollen bessere Überlebenschancen bekommen.
Eine der neuen Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt in Bächen, Flüssen und Seen sind die sogenannten Gewässerrandstreifen – Flächen am Uferrand von Gewässern, die nicht für Garten- oder Ackerbau verwendet werden dürfen. Auf Grundstücken des Freistaates müssen diese unbebauten Streifen zehn Meter breit sein, in den restlichen Gebieten fünf Meter. Sie sollen alle natürlichen und naturnahen Gewässer in Bayern schützen. Die Streifen verhindern, dass bei Starkregen Erde und Dünger ins Gewässer geschwemmt werden. Dünger schadet der Gewässerbiologie. Die Erde verhärtet sich im Laufe der Zeit oder legt sich als Schlammschicht über den Kies am Grund.
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