Online-Service im Rathaus
Rehling rüstet sich für schnelles Internet
Einstimmig sprach sich der Rehlinger Gemeinderat für die Einführung eines Rathausserviceportals nach dem Onlinezugangsgesetz aus. Es verpflichtet die Kommunen bis 2022, Verwaltungsleistungen online in einem Portalverbund anzubieten. In Bayern soll dies schon bis Ende 2020 erfolgen. Wie Bürgermeister Alfred Rappel erklärte, ist am 1. Oktober dieses Jahres die Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft getreten. Dadurch werden Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit 80 Prozent bezuschusst. Eine Förderausgabe ist ab einer Summe von 5000 Euro möglich. Für Rehling bedeutet dies aber, dass diese Summe nur erreicht wird, wenn entweder die Anmeldung für das Ferienprogramm oder die Kita-Bedarfsanmeldung zusätzlich mit gebucht werden. Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat bereits ein Angebot vorgelegt.
Dabei handelt es sich um Dienste aus dem Einwohner- und Standesamtswesen sowie der Einrichtung von E-Payment im Bürgerservice-Portal. Inklusiv einer Anmeldung zum Ferienprogramm liegt die Angebotssumme bei 5500 Euro und wäre somit förderfähig. Bei einer Förderung von 80 Prozent verbleibt für die Gemeinde eine Ausgabe in Höhe von rund 1300 Euro. Vier Jahre sind für Kundenberatung und Softwarepflege keine weitere Kosten an die AKDB fällig, danach fallen jährlich rund 1000 Euro für die Dienstleistung an. (at)
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