Bauherren, die in Petersdorf keinen Spielplatz anlegen, müssen zahlen
Plus Der Petersdorfer Gemeinderat fällte einen Grundsatzbeschluss. Dieser hat finanzielle Auswirkungen für die Bauherren von Wohneinheiten.
Die Petersdorfer Gemeinderäte fällten am Montagabend mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss. Es ging um den Bau von Wohneinheiten, um Spielplätze und um Ablösesummen.
Der Beschluss wird allerdings so vielleicht gar nicht zum Tragen kommen, denn: Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar in Kraft getreten ist, zwang die Räte dazu, sich mit der Ablöse für Kinderspielplätze zu befassen. Nötig wird der Nachweis eines Spielplatzes ab einem Ensemble von vier Wohneinheiten auf einem Grundstück. Freigestellt ist dem Bauherrn, ob er die Spielmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder auf einem nahe gelegenen fremden Grundstück errichtet. Alternativ kann er einen Ablösevertrag mit der Gemeinde schließen. Genau dafür sollten die Räte nun festlegen, wie hoch die Ablöse pro Wohneinheit sein sollte.
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