Polizei erwischt Arzt am Steuer mit 1,5 Promille
Ein 52-jähriger Arzt wird auf der Fahrt zum Aichacher Krankenhaus gestoppt. Zum Dienst ist er nach eigener Aussage nicht unterwegs.
Dem Angeklagten war die Situation sichtlich unangenehm: Vor dem Aichacher Amtsgericht musste sich gestern ein Arzt verantworten. Er war im November 2014 spätabends mit 1,54 Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten. Auf der Auffahrt zum Aichacher Krankenhaus. Zum Dienst sei er aber nicht gefahren, sagte der Belegarzt gestern vor Gericht. Gegenüber den Polizisten, die ihn gestoppt hatten, hatte er sich damals anders geäußert, wie einer der Beamten als Zeuge aussagte.
Zur Verhandlung war es nur gekommen, weil der 52-Jährige gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Dieser hatte eine Geldstrafe von 6750 Euro vorgesehen und den Entzug der Fahrerlaubnis. Verbunden damit war eine Sperrfrist von zwölf Monaten, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Um diese Sperrfrist ging es dem Arzt bei seinem Einspruch. Die Trunkenheitsfahrt an sich bestritt er nicht. Warum er sich nach mehreren Gläsern Wein und Bier noch ans Steuer gesetzt hatte, konnte er sich gestern selbst nicht erklären. Zumal die Strecke, die er von einem Lokal zum Krankenhaus zurückgelegt hat, gerade mal 500 Meter betrug. „Da hätten Sie ja zu Fuß gehen können“, stellte Richter Axel Hellriegel fest. „Warum sind Sie denn mit dem Auto gefahren?“ Der Angeklagte sagte dazu: „Gute Frage.“ Zum Dienst sei er allerdings nicht gefahren. Er habe im Krankenhaus einen zweiten Wohnsitz, so der Angeklagte. Er habe dort ins Bett gehen wollen.
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