Prozess: Ausgebremst auf der B300
Nach einem Überholmanöver bremst ein Fahrer bis zum Stillstand. Das Manöver hat ein Nachspiel vor Gericht
Den Nachfolger ausbremsen bis zum Stillstand – und das auf der B300. Mit einem solchen Manöver hat ein 44-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis offenbar einen 27-jährigen Autofahrer genötigt. Einen Strafbefehl über 2800 Euro (40 Tagessätze zu je 70 Euro) wollte er aber nicht akzeptieren. Der 44-Jährige legte Einspruch ein. Bei Richter Walter Hell kam seine Version bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht nicht gut an. Hell sprach von einer Zumutung.
Der Angeklagte gab zu, an einem Morgen auf dem Weg zur Arbeit zwischen Dasing und Friedberg das Auto des 27-Jährigen auf der Bundesstraße überholt zu haben. Aus seiner Sicht war das trotz Gegenverkehr locker möglich: „Ich habe locker den Abstand gehabt zum Überholen.“ Beim Wiedereinscheren habe sein Hintermann energisch mit der Lichthupe und der akustischen Hupe Signal gegeben. Der Angeklagte weiter: „Das war in dem Moment für mich eine Warnung, dass es gleich knallen wird.“ Er sei verunsichert gewesen, habe stark abgebremst und versucht, die Situation vor sich neu einzuschätzen. Vor Gericht sagte der 44-Jährige: „Im Nachgang muss ich sagen: Es war nichts.“ Er wisse nicht, warum der 27-Jährige aufgeblendet habe.
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