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Prozess
13.07.2016

Kontaktverbot nach Kamera-Diebstahl

1200 Euro sind schnell ausgegeben für eine gute Fotoausrüstung. Einem 54-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis wurde die Kamera gestohlen und im Pfandleihhaus versetzt. Die Täterin wurde nun verurteilt.
Foto: Panasonic, dpa

Der schlechte Einfluss ihres Freundes wird einer heute 20-Jährigen zum Verhängnis: Zusammen mit ihm stiehlt sie teure Elektronik. Ein unbeschriebenes Blatt ist sie aber auch nicht.

Die gestohlene Fotoausrüstung haben eine heute 20-Jährige aus dem nördlichen Landkreis und ihr 34-jähriger Freund beim Pfandleiher verscherbelt – um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wegen Diebstahls und Wohnungseinbruchs mussten sich beide gestern vor dem Jugendschöffengericht in Aichach verantworten. Dabei kam der schlechte Einfluss, den der 34-Jährige auf seine Freundin hatte, zur Sprache. Das Kontaktverbot zwischen beiden war eine der Auflagen, die das Gericht verhängte.

Ein Unschuldslamm war die 20-Jährige allerdings auch schon nicht, bevor sie ihren Freund vor rund eineinhalb Jahren kennenlernte. Sie war schon wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung verurteilt worden. Immer zu Sozialstunden, obwohl sie die nicht leistete und deshalb sogar schon mal einen Jugendarrest absitzen musste. Axel Hellriegel, der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, stellte fest: „Mehr Chancen als Ihnen ist hier in Aichach noch nie jemandem eingeräumt worden.“

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