Schwarz gefahren: 20-Jähriger muss in Haft
Angeklagter kauft Drogen und behauptet, kein Geld für den Fahrschein mehr gehabt zu haben. Er steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Selbst die Aussage der Oma bewahrt ihn nicht vor dem Gefängnis
Er habe vergessen, die Streifenkarte abzustempeln. So verteidigte sich ein 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis, der wegen Schwarzfahrens vor dem Amtsgericht Aichach stand. Der Angeklagte war bereits das achte Mal ohne Fahrschein unterwegs. Mindestens einmal zu viel, um noch mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen, befand Amtsrichter Axel Hellriegel. Er verurteilte den 20-Jährigen zu einer Haftstrafe.
Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen wegen Betrugs, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Nötigung. Das wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Zuletzt stand er Anfang des Jahres vor Gericht: Schon damals wurde er wegen Schwarzfahrens verurteilt, allerdings noch zu einer Bewährungsstrafe. Da er sich bereits einen Monat später in einer Augsburger Straßenbahn wieder ohne Ticket erwischen ließ, landete er jetzt erneut vor Gericht. Insgesamt hätte er für seine acht Schwarzfahrten, wenn er regulär bezahlt hätte, 96,80 Euro zahlen müssen.
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