Tierquälerei: Viehhändler steht in Aichach vor Gericht
Mann transportiert schwer verletzte Kuh über eine Stunde lang zum Schlachthof nach Buchloe statt sie vor Ort zu töten. Das hat wohl auch finanzielle Gründe.
Wegen Tierquälerei war ein Viehhändler aus dem nördlichen Landkreis vor dem Schöffengericht in Aichach angeklagt. Eine Kuh war in einem Stall im Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen von einer einstürzenden Mauer eingeklemmt worden. Der Landwirt verständigte den 62-jährigen Viehhändler. Doch statt das schwer verletzte Rind zu töten, fuhr dieser es zum über eine Stunde entfernten Schlachthof nach Buchloe. Während der ganzen Zeit litt das Tier unter starken Schmerzen. Das Gericht wollte ihn deshalb per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (40 Tagessätze à 150 Euro) verurteilen. Gegen die Höhe der Strafe legte er Einspruch ein.
Dass die Kuh schwer verletzt war, muss Händler und Landwirt klar gewesen sein. Schließlich wurde das Tier zum Schlachten gefahren. Die Verletzungen waren erheblich, wie Staatsanwalt Andreas Straßer verdeutlichte. Auf einem Bein habe sie gelahmt, im Brustbereich habe es offene blutige Stellen gegeben. Wie später ein Amtsarzt feststellte, war die vordere Wade des Tieres gebrochen. Bei der Ankunft im Schlachthof lag die Kuh im Wagen und konnte nicht mehr aufstehen. Sie musste sofort notgetötet werden.
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