Damit keine Mieter einziehen können: Rentner hängt die Türe aus
Plus Ein 69-Jähriger erhält vom Aichacher Amtsgericht einen Strafbefehl, weil er durch den Diebstahl der Wohnungstür einen Einzug in der Wohnung über ihm verhindern wollte.
Damit keine Mieter in die Wohnung über ihm einziehen können, hat ein 69-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis einfach die Wohnungstüre ausgehängt. Die Quittung dafür bekam er vom Aichacher Amtsgericht in Form eines Strafbefehls über 1200 Euro (40 Tagessätze à 30 Euro) wegen Diebstahls und Nötigung. Gegen den legte der Rentner Einspruch ein, weshalb es nun zu einer Verhandlung kam.
Die Wohnung, um die es ging, hatte der 69-Jährige vor einigen Jahren für seine Tochter ausgebaut. Sie hatte darin ein notariell verbrieftes Dauerwohnrecht. Dann überschrieb ihr der Rentner seinen Hof. Damit änderten sich die Vorzeichen. Die Tochter war Eigentümerin des Hauses, und der 69-Jährige hatte nun in seiner Erdgeschosswohnung das Wohnrecht. Allerdings änderte sich mit den neuen Besitzverhältnissen noch mehr. Die Tochter vermietete die Räume im Keller und auch ihre frühere Wohnung. Dabei habe sie ihm immer versichert, dass sie nie fremde Leute ins Haus holen würde, sagte der Angeklagte.
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