Falschaussage vor Gericht hilft Verlobtem nicht
Ein Mann wurde verurteilt, weil er Kinderpornos besaß. Er zahlte eine Geldauflage, versuchte aber, das Geld zurückzukriegen. Seine Verlobte nahm die Schuld auf sich.
Mit Engelszungen redete vor rund vier Monaten Walter Hell, Richter am Amtsgericht Aichach, auf eine Zeugin ein, die offensichtlich log. Die 39-Jährige aus dem nördlichen Landkreis blieb trotzdem bei ihrer Falschaussage, mit der sie ihren 50-jährigen Verlobten schützen wollte. Jetzt stand sie deshalb selbst vor Gericht.
Der Verlobte war wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem musste er als Auflage insgesamt 20000 Euro an vier Einrichtungen zahlen. Das tat der 50-Jährige auch. Dann forderte er das Geld aber mit einer Ausrede wieder zurück. In der Verhandlung wegen Betrugs und versuchten Betrugs log seine Verlobte, um ihm eine Haftstrafe zu ersparen.
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