
Bahnanschluss:Urteilrechtskräftig
Aktienkunstmühle Aichach zieht im Streit gegen die Regierung von Schwaben die Berufung zurück
Aichach Die Aktienkunstmühle Aichach (AKA) bekommt keine Entschädigung für ihren verlorenen Gleisanschluss. So hatte im November 2010 das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg entschieden. Gegen das Urteil war die Aktienkunstmühle Anfang 2011 in Berufung gegangen. Mittlerweile hat sie den Antrag aber zurückgenommen. Das berichtet VG-Pressesprecher Ivo Moll auf Nachfrage unserer Zeitung. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der private Anschluss bestand seit 1916
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