Ringen um Schwarzbau geht weiter
Gericht soll klären, wie groß ein Landwirt seine Halle bauen darf
Ein halb fertiges landwirtschaftliches Gebäude im Aichacher Stadtteil Oberwittelsbach beschäftigt die Behörden schon seit Jahren. Gestern war es am Verwaltungsgericht Augsburg Thema. Gegenstand war dabei aber nicht das Gebäude an sich, wie Hans-Dieter Laser, stellvertretender Pressesprecher am VG, auf Anfrage berichtet. Ein Ende der Geschichte ist noch nicht in Sicht.
Zur Vorgeschichte: Am südlichen Ortsrand von Oberwittelsbach hatte der Pächter des Grundstücks, ein Landwirt aus einer anderen Landkreiskommune, begonnen, eine Halle zu bauen. Laut Laser war sie zur Haltung von Rindern und zur Lagerung von Tierfutter gedacht. Einen Bauantrag hatte er dafür nicht gestellt: Er war der Ansicht, für das privilegierte Bauvorhaben müsse er das nicht. Anderer Meinung war die Bauaufsicht, allein schon weil der Bau größer als 100 Quadratmeter ist – laut Laser die Obergrenze für genehmigungsfreie privilegierte Vorhaben. Der Bau wurde eingestellt.
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