Satzungswirrwarr: Die Schuldfrage in Baar ist ungeklärt
Bei Straßenausbaubeitragssatzung aus Thierhauptener Zeit ist juristisch noch alles offen. Haftungsfrage wird gestellt
Baar Noch gibt es in Baar keine neuen Erkenntnisse darüber, wie es um die Gültigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung bestellt ist, die es aus der Zeit gibt, als Baar noch ein Ortsteil von Thierhaupten war (wir berichteten). Doch die Sorgen scheinen sich zu mehren. Dieter Zach brachte das Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend noch einmal auf den Tisch.
Zach wollte von Stefan Hummel, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Pöttmes, wissen, wie es denn um die Haftung bestellt sei. Dieser erklärte, das Verfahren sei angeschoben, aber noch keine Klärung in Sicht. Auch er habe sich die Frage gestellt, wer denn nun dafür haftbar gemacht werden könnte, wenn der Gemeinde Baar durch diesen Fehler hohe Summen an Erschließungskosten durch die Lappen gehen, sagte er.
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