Schiltberg will Baurecht im Außenbereich schaffen
Einbeziehungssatzungen beschlossen, damit junge Bürger bauen können. Baugrund auch in Gundertshausen
Junge Gemeindebürger dabei zu unterstützen Baurecht zu bekommen, das hat sich der Schiltberger Gemeinderat auf die Fahne geschrieben. So jetzt auch in den zwei jüngsten Fällen, wo zwei künftige Bauherren jeweils an das elterliche Anwesen anschließend ein Einfamilienhaus bauen möchten. Beide Bauvorhaben befinden sich allerdings im Außenbereich, wodurch jeweils eine Einbeziehungssatzung nötig ist.
Für das Bauprojekt im Flurweg in Schiltberg, lag der Entwurf der Einbeziehungssatzung am Donnerstag bereits auf dem Tisch des Gemeinderates. Den Beschluss für die Aufstellung der Satzung hatte das Gremium bereits in seiner Oktobersitzung gefasst. Aus gemeindlicher Sicht bietet sich die Teilfläche zur baulichen Weiterentwicklung nördlich des Flurweges durchaus an. Noch dazu ist die Fläche durch die Wohnbebauung südlich des Flurweges bereits baulich vorgeprägt. Der Gemeinderat konnte sich somit einstimmig dazu entschließen, den von Landschaftsarchitekt Hans Brugger vorgestellten Entwurf, der Verwaltung für die öffentliche Auslegung zu übergeben.
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