Sex oder „Schelle“: Zeugen entlasten den Angeklagten
Ein 20-Jähriger ist der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagt. Er soll ihr angeblich die Wahl zwischen Sex oder einer "Schelle" gelassen haben. Doch das Gericht hat Zweifel.
Die Wahl zwischen Sex oder eine „Schelle“ ließ ein 20-Jähriger aus dem südlichen Landkreis angeblich seiner 16-jährigen Ex-Freundin. Aus Angst habe sie mitgemacht, hatte sie bei der Polizei ausgesagt. Der 20-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten. Er war wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.
Am Montag war der zweite Verhandlungstag vor dem Jugendschöffengericht in Aichach. Das Gericht erhoffte sich Klarheit von weiteren Zeugen und musste sich über die Frage klar werden, ob eine „Schelle“ eine so starke Drohung ist, dass die Ex-Freundin tatsächlich aus Angst nachgab.
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