Sielenbach schreibt Bestattung aus
Rechnungsprüfung kritisiert Praxis bei hoheitlichen Aufgaben
Mit Verwunderung reagierte der Sielenbacher Gemeinderat auf eine Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung. Der Ausschuss hatte auf Mängel bei der Gebührenerhebung gemeindlicher Bestattungseinrichtungen hingewiesen. Aufgaben, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, würden von Bestattungsinstituten übernommen und der Kommune sei die Höhe der Gebühren nicht bekannt, bemängelte die Rechnungsprüfung.
Das Öffnen und Schließen des Grabes, die Bereitstellung von Schalen, der Beerdigungsdienst oder das Umbetten sind hoheitliche Aufgaben der Gemeinde. Die wurden früher vom Friedhofspersonal ausgeführt. Nachdem die Gemeinde kein eigenes Friedhofspersonal mehr hat, übernehmen diese Aufgaben die Bestattungsinstitute, die von den Hinterbliebenen beauftragt werden.
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