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Gemeinderat II
18.11.2017

So sieht die neue Satzung aus

In einigen Teilen weicht das Werk in Baar von der Mustersatzung ab

Ulrike Peter, Chefin einer kommunalen Beratungsagentur, erläuterte Paragraf für Paragraf die fertige Straßenausbaubeitragssatzung von Baar, die in weiten Teilen aussieht wie die Mustersatzung. Zusätzlich haben die Baarer Gemeinderäte an einigen Stellen die Satzung „bürgerfreundlicher“ gestaltet. Ein Beispiel: Der Gemeindeanteil an einer Anliegerstraße beträgt in der Mustersatzung 20 Prozent, in der Baarer Satzung 35 Prozent. Auch in vielen anderen Punkten steht die Gemeinde selbst mit einem großen Anteil in der Pflicht: 65 Prozent der Kosten, die für die Fahrbahnerneuerung einer Haupterschließungsstraße anfallen, nimmt die Kommune auf ihre Kosten. Bei einer Hauptverkehrsstraße entfallen 80 Prozent der Kosten für die Fahrbahn auf die Gemeinde Baar.

Die restlichen Kosten werden an die Anlieger umgelegt. Deren Beitrag bemisst sich nach ihrer Grundstücksfläche und der Geschossanzahl.

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