Solar-Stadel im Sonnendorf muss weg
Der Antrag eines Sielenbachers auf Berufung wird abgelehnt: Er muss sein Feldstadel samt Photovoltaikanlage abreißen. Reagiert er nicht innerhalb der Frist, drohen Zwangsmittel.
Nach rund eineinhalb Jahren ist die Entscheidung gefallen: Ein Handwerker aus Sielenbach muss seinen Feldstadel samt Photovoltaikanlage auf dem Dach abreißen. Das ist das letzte Wort des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes in dieser Sache. Dem Sielenbacher wurde eine Frist für den Abriss des Solar-Stadels gesetzt.
Just im Sonnendorf Sielenbach hatte der Mann auf dem Dach des Feldstadels eine Photovoltaikanlage installiert und den Stadel selbst an einen Landwirt verpachtet, der dort Heuballen lagerte. Das allerdings gefiel dem Landratsamt Aichach-Friedberg nicht: Es ging von einem Etikettenschwindel aus und ordnete 2012 an, der Sielenbacher müsse seinen Stadel innerhalb eines Monats abreißen (wir berichteten).
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