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Soziales
12.11.2016

Was bringt das neue Pflegegesetz?

Zum Jahreswechsel tritt eine Reform des Pflegegesetzes in Kraft.
2 Bilder
Zum Jahreswechsel tritt eine Reform des Pflegegesetzes in Kraft.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Die Seniorenberaterinnen des Landkreises Aichach-Friedberg geben Auskunft zu der neuen Reform des Pflegegesetzes, die am 1. Januar in Kraft tritt.

Die Pflegereform zum Jahreswechsel bringt viele Neuerungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Rat und Hilfe gibt es diesbezüglich von der Seniorenberatung des Landratsamtes Aichach-Friedberg. Ina Albes und Johanna Möst bieten zu den bevorstehenden Änderungen individuelle Beratung und Information an.

Das Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 in Kraft tritt, wird nach Einschätzung des Landratsamtes spürbare Veränderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige mit sich bringen. Für Personen, die bereits eine Pflegestufe haben, wird sichergestellt, dass sie aufgrund der Umstellung keine finanziellen Nachteile erfahren. Ein Überleitungssystem ermöglicht die Überführung in die neuen Pflegegrade, ohne dass ein neuer Antrag oder eine erneute Begutachtung benötigt werden. „Viele Leistungen werden im Zuge der Änderungen sogar angehoben“, berichten die Seniorenberaterinnen. Pflegebedürftige werden dazu rechtzeitig von ihrer Pflegekasse per Post informiert.

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