Stadelabriss: Bürgermeister und Verwaltung wehren sich
Todtenweis weist Vorwürfe der Eigentümer zurück: Die hätten Abbruch im Landratsamt anzeigen müssen.
Der Teilabriss eines denkmalgeschützten Stadels im Ortsteil Bach sorgte vor einer Woche in der Gemeinderatssitzung in Todtenweis für Ärger. Wie berichtet, beantragten die Eigentümer für den noch stehenden Teil des Stadels eine Nutzung als Lager und für einen Stall mit zwei Pferdeboxen. Der Gemeinderat lehnte aber ab, weil das eine nachträgliche Legalisierung des Abbruchs bedeuten würde. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Aindling hatte zudem festgestellt, dass auch das als Baudenkmal aufgelistete alte Bauernhaus „ohne denkmalrechtliche Erlaubnis“ beseitigt worden sei.
Die Eigentümer schoben gegenüber unserer Zeitung die Schuld auf die Gemeinde, beziehungsweise die Bauverwaltung. Dass der Stadel unter Denkmalschutz stand, sei nicht klar gewesen und erst vom Landratsamt nach dem Abriss mitgeteilt worden. Zuvor hätte man den Abrissantrag an die Gemeinde gerichtet. Die habe das wohl nicht ans Landratsamt weitergeleitet, monierte die Familie nach der Sitzung.
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