Streit ums Abwasser: Pöttmes und Landratsamt einigen sich ohne Urteil
Plus Der Markt Pöttmes muss 20.000 Euro Abwasserabgabe an das Landratsamt Aichach-Friedberg zahlen. Das wiederum will auch in einem weiteren Fall nachrechnen.
Muss eine Abwasserabgabe gezahlt werden oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt das Verwaltungsgericht (VG) in Augsburg. Dabei klagten der Markt Pöttmes und der Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe, dem die Gemeinden Aindling, Petersdorf und Todtenweis angehören, gegen den Freistaat Bayern. Die beiden Kläger wehrten sich dagegen, dass beide jeweils rund 40.000 Euro Abwasserabgabe an das Landratsamt zahlen sollten.
In den beiden mündlichen Verhandlungen ging es um die Abwasserabgabe, die Kommunen dafür zahlen müssen, dass gereinigtes Wasser aus der Kläranlage in Gewässer eingeleitet werden kann. Wenn im Wasser Werte für bestimmte Stoffe eingehalten sind, ist die Einleitung kostenfrei. In diesen beiden Fällen forderte das Landratsamt aber die Abgabe ein.
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