Streit unter Arbeitern: Nase mehrfach gebrochen
24-Jähriger rastet aus, weil er sich in seiner Arbeit behindert fühlt. Sein Kontrahent leidet bis heute unter den Folgen. Vor dem Amtsgericht in Aichach wird der Strafbefehl nicht gemildert. Der Angeklagte gilt damit als vorbestraft
Partout nicht zurücknehmen wollte ein 24-Jähriger aus Erfurt seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl. Wegen Körperverletzung sollte er 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) zahlen. Um weiter im Sicherheitsdienst arbeiten zu können, hoffte der 24-Jährige, die Anzahl der Tagessätze auf 90 reduzieren zu können.
Sowohl Richterin Eva-Maria Grosse als auch Staatsanwalt Johannes Pausch wiesen mehrfach daraufhin, dass die Strafe eher höher ausfallen werde. Den Strafbefehl hatte der 24-Jährige bekommen, weil er im April vergangenen Jahres einem Arbeiter im Streit ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen hatte.
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