Thierhauptener Gemeinderat regelt Bau von Parkplätzen
In Thierhaupten gibt es eine Satzung, die regelt, wieviele Parkplätze es pro Wohnhaus geben muss – ohne Schlupfloch. Auch für Besucher muss geplant werden.
Damit Anlieger ihre Fahrzeuge nicht kreuz und quer in der Marktgemeinde Thierhaupten parken, soll künftig eine Satzung für mehr Ordnung sorgen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung entschied sich das Gremium einstimmig für die neue Regelung. Vor allem für den älteren Ortskern wird so mehr Klarheit geschaffen.
Anton Berchtenbreiter, der geschäftsführende Beamte erklärte, dass dort die geltenden Bebauungspläne noch keine Regelung hinsichtlich der Stellplätze vorsehen. In den neueren Baugebieten wie der Neukirchner und Weidner Breite sei dies hingegen in den Bebauungsplänen festgelegt. Die Stellplatzsatzung schreibt künftig vor, wie viele Parkplätze beim Bau eines neuen Gebäudes bereitgestellt werden müssen. Konkret heißt das, dass für ein Einfamilienhaus pro Wohnung zwei Stellplätze errichtet werden müssen. Befinde sich in dem Wohnhaus zudem noch eine Einliegerwohnung, die größer als 25 Quadratmeter ist, müsse ein weiterer Parkplatz geschaffen werden.
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