Todesdrohung gegen erfolgloses Model?
Eine Osteuropäerin soll als Escort-Begleiterin für einen 62-Jährigen gearbeitet haben. Ob er sie wirklich unter Druck gesetzt hat, bleibt beim Prozess offen. Wie vieles andere.
Der 62-jährige Angeklagte aus dem Landkreisnorden konnte das Aichacher Schöffengericht nicht von seiner Unschuld überzeugen. Aber auch die Geschichte, die die Zeugen erzählten, waren nicht stimmig. Angeblich hatte der Angeklagte einer heute 29-jährigen Osteuropäerin mit dem Tode gedroht, wenn sie ihm nicht seinen Anteil an ihrem Umsatz bezahle.
Er soll sie, nachdem es mit den erhofften Modeljobs nicht klappte, als Escort-Begleiterin an Männer vermittelt haben. „Wir haben Zweifel, ob das Ganze sich so zugetragen hat“, sagte Cornelia Handl, Vorsitzende des Schöffengerichts. Deshalb sprach sie gestern, am zweiten Verhandlungstag, den Angeklagten vom Vorwurf der räuberischen Erpressung frei.
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