Jaudusfeuer – aber richtig
Was bei diesem Brauchtum alles zu beachten ist
Der Brauch, in der Nacht auf Ostersonntag ein Jaudusfeuer abzubrennen, wird im Wittelsbacher Land vielerorts gepflegt. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.
So weist das Landratsamt in einer Mitteilung darauf hin, dass beim Jaudusfeuer ausschließlich naturbelassenes Vollholz, unbehandeltes Holz und unbehandelte Paletten verbrannt werden dürfen. Alle anderen Stoffe und Gegenstände wie lackiertes oder verleimtes Holz, Dachbalken, Fenster, Türen, Holztore, Möbel, Altreifen oder Ähnliches sind im Feuer verboten. Für die ordnungsgemäße Organisation, Planung und Durchführung, inklusive Einhaltung aller Vorschriften, ist der Veranstalter verantwortlich. Das angelieferte Brennmaterial muss außerdem gründlich überprüft und unzulässiges Material verweigert werden.
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