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20.05.2011

Türsteher dürfen keine Ausweise mehr kassieren

Ausweiskontrollen bei Minderjährigen beschäftigen die Veranstalter.

Minderjährige müssen Ausweis nicht als Pfand abgeben. Viele Veranstalter nutzen eine  „Bändchenmethode“

Aichach Die Boxen scheppern, die Band rockt und nach der Ausweiskontrolle am Eingang darf jeder seien „Perso“ wieder in den Geldbeutel stecken. Das ist aktuelle Gesetzeslage. Veranstalter dürfen also nicht mehr den Ausweis von unter 18-Jährigen als Pfand kassieren. Stattdessen bekommen alle Besucher einer Rockfeier in Aichach ein knalliges Armband: 16 bis 18 Jahre – gelbes Band, über 18 Jahre – blaues Band. So könnte es funktionieren.

Das neue Personalausweisgesetz, gültig seit Januar, verbietet, was bislang bei öffentlichen Parties und in Discos üblich war: den Ausweis von Minderjährigen als Pfand einbehalten. Eberhard Krug vom Kreisjugendamt erklärt: „So wusste man, ob noch jemand unzulässig auf der Feier herumgeistert.“ Jetzt müsse man eben, im Falle der „Bändchenmethode“, genauer hinsehen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, einen Geldbetrag als Pfand zu verlangen, so Krug. „Wenn ich 20 Euro an der Kasse abgeben müsste, dann würde ich ganz sicher um Mitternacht wieder am Eingang stehen“, glaubt er. Eine Kopie des Ausweises wäre eine dritte Option.

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