Unfall: War es versuchter Totschlag?
Paketfahrer soll 65-jährigen Fußgänger auf der alten B300 bei Gachenbach angefahren und liegen gelassen haben. Der ältere Mann stirbt
Freitag, 25. Januar, kurz vor 7 Uhr: Die Ortsverbindungsstraße zwischen Schrobenhausen und Peutenhausen (Gemeinde Gachenbach) an der Grenze im Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt noch im Dunkeln, erst langsam beginnt es zu dämmern. Ein 32-jähriger Paketfahrer aus Augsburg ist auf der alten B300 unterwegs, er hat gerade seine Schicht beendet und ist auf dem Weg nach Hause. Plötzlich kracht es. Der Fahrer hält an und steigt aus. Er sieht sich um, findet einen Schuh, ein paar Meter weiter einen zweiten. Im Straßengraben entdeckt er schließlich einen älteren Mann, bewegungslos, komplett schwarz gekleidet. Anstatt die Polizei oder den Rettungsdienst zu rufen, fährt der 32-Jährige, der über keinen in Deutschland gültigen Führerschein verfügt, davon – aus Panik und weil er unter Schock stand, wie er sagt.
Ungefähr so beschreibt der junge Mann, der gestern auf der Anklagebank im Sitzungssaal des Neuburger Amtsgerichts sitzt, den Unfall, der für den 65-jährigen Fußgänger tödlich endete (wir berichteten). Soweit ist der Angeklagte geständig. Doch was passierte dann? Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Richter Christian Veh macht jedoch gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass der Verdacht eines schwerwiegenden Verbrechens im Raum steht: versuchter Totschlag. Ob es sich um fahrlässige Tötung (Delikt) oder versuchten Totschlag (Verbrechen) handle, hänge davon ab, in welcher Absicht der Paketfahrer den Unfallort verlassen habe, erklärt Veh.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.