Urteil des Landgerichts gegen Franz Josef Weigl ist rechtskräftig
Im Januar wurde der Pöttmeser Unternehmer Franz Josef Weigl wegen Bankrotts zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Nun verwarf der BGH die Revision.
Dreieinhalb Jahre zog sich der Rechtsstreit im Fall Franz Josef Weigl hin. Jetzt ist ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den früheren Pöttmeser Unternehmer und Gründer eines Automobilzulieferers rechtskräftig. Die Zehnte Strafkammer sprach Weigl im Januar des Bankrotts schuldig und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das teilte Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts, gestern mit.
Die Causa Weigl ist komplex. Der heute 59-Jährige war im Juli 2014 am Landgericht wegen zweier schwerer Bankrottverstöße rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Zweite Strafkammer sprach ihn damals auch der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätzen à zehn Euro, also 7000 Euro. Diese fiel so niedrig aus, weil der Unternehmer bereits Privatinsolvenz angemeldet hatte. Das Urteil kam nach einem „Deal“ zustande: Die Staatsanwaltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl gestand. Seine Verteidiger gingen dennoch in Revision. Der BGH hob allerdings nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteuerhinterziehung bezog. Darüber musste das Landgericht neu verhandeln.
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