Urteil gegen 29-Jährigen ist rechtskräftig
Er erhält eine Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung, weil der Mann den Vergewaltiger seiner Freundin schlug.
Der 29-Jährige, der dem Vergewaltiger seiner Freundin bei einer Hütten-Party im Frühjahr einen Zahn ausgeschlagen hatte, muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung jetzt insgesamt 5400 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil gegen den 29-Jährigen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ist rechtskräftig, teilte das Amtsgericht auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Wie berichtet, hatte der Mann einen 35-jährigen aus dem Landkreis von einer kniehohen Box geschlagen. Der Vorfall hatte sich nach dem Steckerlfischessen mit anschließender Feier kurz vor dem Osterfest bei einer Hütte in der Nähe von Aichach ereignet. Der 35-Jährige hatte dabei einen Zahn und kurzzeitig auch das Bewusstsein verloren.
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