VGH mildert Strafe für Affings Ex-Bürgermeister Fuchs deutlich ab
Plus Die Berufung des Affinger Ex-Bürgermeisters Rudi Fuchs gegen die komplette Aberkennung seiner Pension hatte am Mittwoch am VGH Erfolg. Was das für ihn bedeutet.
Für Rudi Fuchs ist es „das Ende einer sechsjährigen Hölle“, wie er nach der Verhandlung sagte. Der Disziplinarsenat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München hat am Mittwoch die disziplinarische Strafe für Affings Ex-Bürgermeister deutlich abgemildert. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht München Fuchs vor zwei Jahren seine Pensionsansprüche komplett abgesprochen und damit die disziplinarische Höchststrafe für einen Ruhestandsbeamten verhängt.
Fuchs’ Berufung gegen dieses Urteil hatte am Mittwoch Erfolg: Der VGH urteilte nach vierstündiger Verhandlung, dass der heute 61-Jährige nicht auf seine vollständige Pension verzichten muss, was für ihn erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet hätte, sondern „nur“ auf 20 Prozent seines Ruhestandsgehalts – und zwar für fünf Jahre. Damit entspricht der Verlust für Fuchs insgesamt etwa einem Jahresgehalt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es war nicht anders zu erwarten, nach dem "sensationellen" Urteil im Vorfeld, dass man ihn jetzt wieder in den Kreis der gutbestallten Pensionäre aufnimmt. Ein Jahresgehalt Verlust bei der ganzen Angelegenheit lässt ihn doch triumphieren - bravo!