Landesanwaltschaft akzeptiert Fuchs-Urteil
Der ehemalige Affinger Bürgermeister hat inzwischen aber Berufung gegen die Aberkennung seines Ruhestandsgehalts eingelegt.
Affing/München Das Verwaltungsgericht München war im Fall Rudi Fuchs weit über den Antrag der Landesanwaltschaft hinaus gegangen: Die Entscheidung der Disziplinarkammer vom März, dem früheren Affinger Bürgermeister das Ruhestandsgehalt komplett abzuerkennen, sorgte für großes Aufsehen (wir berichteten mehrfach). Die Landesanwaltschaft hatte lediglich eine Kürzung um zehn Prozent über fünf Jahre beantragt. Dennoch aber geht sie nicht in Berufung.
Auf Anfrage teilte gestern Jörg Spennemann, stellvertretender Pressesprecher, mit: „Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt.“
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