Zwei Stadel dürfen vorerst bleiben
Abriss hängt von der Frage ab: Landwirt oder doch nur Hobbylandwirt?
Eine Schonfrist bekommen zwei Stadel, die bei Hollenbach im Außenbereich stehen. Bevor über ihr Schicksal endgültig entschieden wird, wird nun geklärt, ob der Bauherr Landwirt ist – oder nicht. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Verwaltungsgericht (VG) Augsburg, wie VG-Präsident Nikolaus Müller auf Anfrage berichtet.
Der eine Stadel steht schon seit 2003, der andere wurde 2009 gebaut. Der Bauherr sei möglicherweise Nebenerwerbslandwirt, so Müller. Er besitze Flächen, aber keine eigene Hofstelle. Das Landratsamt Aichach-Friedberg war anderer Meinung, als es 2016 die Beseitigung der beiden Stadel angeordnet hat. Dagegen hatten die Eigentümer am Verwaltungsgericht geklagt.
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