Wachsames Auge auf Lebensmittel
Jeder dritte Betrieb im Landkreis, der mit Lebens- und Futtermitteln zu tun hat, ist im Jahr 2016 kontrolliert worden. Was die Mitarbeiter des Landratsamtes dabei festgestellt haben
Aichach-Friedberg Rund 2200 Gewerbebetriebe sind im Landkreis gemeldet, die nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch überwacht werden. In 136 von ihnen stellten die Kontrolleure des Landratsamtes im Laufe der vergangenen zwölf Monate Verstöße fest. Dies geht aus dem Bericht des Landratsamtes für 2016 hervor. Für die Lebensmittelüberwachung sind fünf Beamte am Landratsamt Aichach tätig, davon eine Mitarbeiterin in Teilzeit mit 75 Prozent und ein Beamter einen Tag pro Woche teilabgeordnet an die Regierung von Schwaben. Sie führten in 671 Gewerbebetrieben 1118 unangekündigte Betriebsprüfungen durch, davon sechs Kontrollen gemeinsam mit der Spezialeinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
In 22 Betrieben fanden Kontrollen aufgrund von Verbraucherbeschwerden statt. Aufgrund aktueller Anlässe und Marktsituationen – zum Beispiel Aluminium in Laugengebäck, Salmonellen in bzw. auf Hühnereiern etc. – wurden 70 Schwerpunktkontrollen in Betrieben durchgeführt. In 136 Betrieben stellten die Kontrolleure Verstöße fest. Diese gliedern sich in die Bereiche Personal-, Produktions- und Betriebshygiene (170), Kennzeichnung und Aufmachung (29) und andere Verstöße (5). Zudem gab es unterhalb der Schwelle eines bußgeldbewehrten Verstoßes zahlreiche Mängel. Die Verstöße und Feststellungen wurden mit 342 Belehrungen und Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld, einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld und sieben Bußgeldverfahren sanktioniert. Zudem wurden 122 Anordnungen durchgesetzt, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Weitere Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung zum Schutz des Verbrauchers waren Probenahmen aus den verschiedensten Produktionsbereichen der gewerblichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständehersteller und den allgemeinen Verkaufsstellen des Einzelhandels im Landkreis. Es wurden 341 Proben gezogen, von denen 38 zu beanstanden waren, davon acht wegen ihrer fehlerhaften Zusammensetzung, drei wegen eines Fremdkörpers, eine Probe wegen mikrobiologischer Überschreitungen der Warnwerte und 13 Proben wegen nicht ausreichender oder irreführender Kenntlichmachung bzw. Aufmachung.
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