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  3. Bauausschuss Aichach: Warum es beim Hotel in Oberwittelsbach jetzt ganz schnell geht

Bauausschuss Aichach
13.03.2019

Warum es beim Hotel in Oberwittelsbach jetzt ganz schnell geht

Ein Hotel mit 24 Zimmern soll beim Gasthof Burghof in Oberwittelsbach entstehen - rechtzeitig zur Landesausstellung 2020. Der zweistöckige Bau soll gut 48 Meter lang und 11,50 Meter breit sein und in Stahl-Holz-Bauweise gebaut werden.

Für das 48-Betten-Projekt steht das baurechtliche Verfahren vor dem Abschluss und der Bauantrag liegt vor. Grund für die Eile ist die Landesausstellung 2020.

Rechtzeitig zur Bayerischen Landesausstellung 2020 soll im Aichacher Stadtteil Oberwittelsbach ein Hotel beim Gasthof Burghof eröffnet werden (wir berichteten). Die dafür nötige Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren steht kurz vor der Rechtskraft: Der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats hat in seiner Sitzung am Dienstagabend die dazu eingegangenen Anregungen behandelt. Im Stadtrat steht Ende März der Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung. Gleichzeitig liegt bereits der Bauantrag für das Projekt vor.

Wie berichtet, will die Brauerei Kühbach hinter dem Gasthof Burghof ein zweigeschossiges Gebäude mit 24 Doppelzimmern in Stahl-Holzbauweise errichten. Sowohl Gaststätte als auch der Neubau sollen Holzverkleidungen mit Holz aus den eigenen Wäldern der Forstverwaltung bekommen. Von dort sollen auch die Hackschnitzel kommen, mit denen Gasthof und Hotel künftig geheizt werden sollen. Das Haus ist als reiner Übernachtungsbetrieb gedacht. Die Gäste sollen im Gasthof Burghof verpflegt werden. Ein überdachter Laubengang soll Hotel und Gasthof verbinden.

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13.03.2019

Herscht ein Sturm und werden Gebäude oder Fahrzeuge durch Herab- und Umstürzende Bäume beschädigt,
stellen sich die Gemeinden und Städte auf den Standpunkt "Wir haben alles geprüft und konnten nichts feststellen".
Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen und muss entstandene Schäden auf eigene Kosten begleichen.
Hier wird nun plötzlich festgestellt dass:
"In ihrer Stellungnahme schreibt die Behörde nun, das Fällen einzelner Bäume werde nicht ausreichen, um ein Baumfallrisiko auszuschließen. Sie fordert, alle Bäume, die labil erscheinen, zum Beispiel, weil sei einseitig bekront, beschädigt oder verzwieselt sind, also Gabelungen aufweisen, im 30-Meter-Umkreis entfernt werden."

Dann kann man auch davon ausgehen, dass beim nächsten Sturm die Stadt Aichach
für Schäden haften muss die einer Privatperson entstehen.